Die Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Hierbei können die Kosten sowohl mit dem Auto, dem Velo oder dem ÖV entstanden sein. Beim Abzug der Fahrtkosten gibt es verschiedene Einzelheiten zu berücksichtigen. Denn die angefallenen Fahrtkosten sind nicht in jedem Fall zulässig und müssen alle Bedingungen erfüllen. Darüber hinaus gilt ein Maximalbetrag der abziehbaren Beträge von CHF 3'000.